Der Präsident des Landgerichts Baden-Baden hat mit Urkunde vom 23.06.1997 Frau Theresia Winter nach Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz i.V. mit § 1 der 5. AVO Rechtsberatungsgesetz die
Erlaubnis zum Betrieb eines Inkassobüros erteilt.
Damit ist sie berechtigt
- zur Einziehung fremder Forderungen, sowohl im In- und Ausland,
- zum geschäftsmäßigen Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung,
- zur beratenden Tätigkeit hinsichtlich der Einziehung,
- zur Einholung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis,
- zur Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren.