Stufe 4
Bis zu diesem Zeitpunkt zahlt ein großer Teil der Schuldner seine Verbindlichkeiten.
Bei den Nichtzahlern wird unmittelbar beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides gestellt.
Nach Vorlage eines Vollstreckungstitels werden sodann unmittelbar die notwendigen Schritte der Realisierung Ihres
Anspruchs in die Wege geleitet, wie Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers, Vermögensauskunftsverfahren, Beantragung von Pfändungs- und
Überweisungsbeschlüssen bei div. Drittschuldnern.
Dazu zählen wiederum persönliche Gespräche mit dem Schuldner, bzw. auch Drittschuldnern, zur schnelleren
Beilegung des Falles.
Stufe 5
Befindet sich ein Schuldner im Insolvenzverfahren, wird Ihre Forderung angemeldet.
Wir begleiten das Verfahren bis zur Erledigung.
In einem streitigen Prozeßverfahren übernehmen wir auch gerne die Vorbereitung und die Wahl eines
Rechtsanwaltes. Wir begleiten das Verfahren bis zum endgültigen Ergebnis.
Turnusmäßig erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Sachstandsbericht per Post, per Fax oder per Email.
Im Falle einer absoluten Uneinbringlichkeit der Forderung übersenden wir Ihnen die Vollstreckungs-
unterlagen einschließlich Vollstreckungstitel.
|