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WINKASSO WINTER

    Wenn Sie sich entscheiden, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, sollten Sie zunächst wissen,

    daß sich unsere Vorgehensweise in verschiedene Stufen unterteilt.

    Stufe 1

    Bei Erhalt des Inkassomandats stellen wir die Rechtsform des Schuldners sowie seine finanzielle Situation fest.

    Stufe 2

    Der Schuldner wird auf der Grundlage dieser Information schriftlich zur Zahlung innerhalb einer kurzen Frist aufgefordert.

    Wir schlagen ihm eine außergerichtliche Erledigung der Sache vor.

    Stufe 3

    Nach ergebnislosem Verstreichen der Frist wird versucht, telefonischen oder auch persönlichen Kontakt mit dem Schuldner

    herzustellen. Der Inhalt des Gesprächs wird dem Schuldner schriftlich bestätigt und ihm sofort per Post oder Fax mitgeteilt.

    Er hat die Möglichkeit, innerhalb weniger Tage die Gesamtforderung zu bezahlen oder eine Teilzahlung zu leisten zusammen

    mit einer schriftlichen Ratenzahlungsvereinbarung. Diese dient ggbf. im gerichtlichen Verfahren als Schuldanerkenntnis.

    Stufe 4

    Bis zu diesem Zeitpunkt zahlt ein großer Teil der Schuldner seine Verbindlichkeiten.

    Bei den Nichtzahlern wird unmittelbar beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides gestellt.

    Nach Vorlage eines Vollstreckungstitels werden sodann unmittelbar die notwendigen Schritte der Realisierung Ihres

    Anspruchs in die Wege geleitet, wie Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers, Vermögensauskunftsverfahren, Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei div. Drittschuldnern.

    Dazu zählen wiederum persönliche Gespräche mit dem Schuldner, bzw. auch Drittschuldnern, zur schnelleren

    Beilegung des Falles.

     Stufe 5

    Befindet sich ein Schuldner im Insolvenzverfahren, wird Ihre Forderung angemeldet.

    Wir begleiten das Verfahren bis zur Erledigung.

    In einem streitigen Prozeßverfahren übernehmen wir auch gerne die Vorbereitung und die Wahl eines

    Rechtsanwaltes. Wir begleiten das Verfahren bis zum endgültigen Ergebnis.

    Turnusmäßig erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Sachstandsbericht per Post, per Fax oder per Email.

    Im Falle einer absoluten Uneinbringlichkeit der Forderung übersenden wir Ihnen die Vollstreckungs-

    unterlagen einschließlich Vollstreckungstitel.