01
Beauftragung
Sie beauftragen uns mit der Geltendmachung Ihrer ausstehenden Forderung. Zunächst starten wir mit der Informationsbeschaffung. Wir ermitteln gegebenenfalls die Rechtsform des Schuldners bzw. schuldnerischen Firma. Bei Privatpersonen können wir bereits jetzt eine Abfrage starten, die eine erste Einschätzung zu der Vermögenslage möglich macht.
02
vorgerichtliches Inkassoverfahren
Schuldner wird unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung der Forderung inklusive Zinsen, Mahn- oder sonstigen Kosten inklusive unserer außergerichtlichen Gebühren aufgefordert. Hierbei wird auch gezielt auf eine außergerichtliche Erledigung der Sache hingewirkt. Meist kann zu diesem Verfahrensstand bereits erfolgreich Kontakt mit den Schuldnern aufgenommen werden und ein Teil der Forderung beglichen werden.
03
gerichtliches Inkassoverfahren
Sobald die gesetzte Frist ohne Reaktion des Schuldners abgelaufen ist, wird bei dem örtlich zuständigen Mahngericht der Erlass eines Mahnbescheids beantragt. Nach Ablauf gewisser Fristen erhalten wir dann den Vollstreckungsbescheid, mit dem dann umgehend die Realisierung Ihrer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung weiter vorangetrieben werden kann.
04
Forderungsbeitreibung
Nach Vorliegen des Vollstreckungstitels wird hier zügig die weitere Bearbeitung, z.B. die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses usw. zur Realisierung Ihres Anspruchs eingeleitet. Wir versuchen, Kontakt mit dem Schuldner, bzw. insbesondere auch Drittschuldnern aufzunehmen, um zur schnellen Beilegung der Angelegenheit hinzuwirken.
In vielen Fällen kann Ihre Forderung in diesem Stadium bereits vollständig, also inklusive aller Zinsen und Kosten, beigetrieben werden.
05
Langzeitüberwachung
In manchen Fällen ist in den zuvor genannten vier Schritten bei den Schuldnern „nichts zu holen“. Das kann unter Umständen auf diverse Gründe zurückgeführt werden. Oft geraten Schuldner aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit o.Ä. in missliche Lage.
Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass eine konstante Überwachung und Verbindung zu den Schuldnern bestehen muss. So ist durchaus denkbar, dass sich die finanzielle Lage, gerade junger Schuldnern, kurzfristig verbessert/verändert und eine Realisierung der Forderung dann möglich ist.
In enger Absprache mit unseren Auftraggebern behalten wir für Sie die Schuldner im Blick und sind bemüht, Ihre Forderung, wenn auch erst im Laufe der Zeit, realisieren zu können.
06
Also, haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne zu weiteren Auskünften bereit.
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