01

Beauftragung

Sie beauftragen uns mit der Geltend­machung Ihrer aus­stehenden For­der­ung. Zunächst starten wir mit der Informationsbeschaffung. Wir er­mitteln ge­ge­be­nen­falls die Rechts­form des Schuld­ners bzw. schuld­nerischen Firma. Bei Privatpersonen können wir bereits jetzt eine Abfrage starten, die eine erste Einschätzung zu der Vermögenslage möglich macht.

02

vorgerichtliches Inkassoverfahren

Schuldner wird unter kurzer Frist­setzung zur Zahlung der For­derung inklusive Zinsen, Mahn- oder sonstigen Kosten inklusive unserer außergerichtlichen Gebühren auf­ge­for­dert. Hierbei wird auch gezielt auf eine außer­gerichtliche Er­le­di­gung der Sache hin­ge­wirkt. Meist kann zu diesem Ver­fahrens­stand bereits er­folg­reich Kon­takt mit den Schuld­nern auf­ge­nommen wer­den und ein Teil der For­derung be­glichen werden. 

03

gerichtliches Inkassoverfahren

Sobald die gesetzte Frist ohne Re­ak­tion des Schuld­ners ab­ge­laufen ist, wird bei dem örtlich zu­stän­digen Mahn­gericht der Erlass eines Mahn­bescheids beantragt. Nach Ab­lauf ge­wisser Fristen er­halten wir dann den Voll­streckungs­be­scheid, mit dem dann umgehend die Rea­li­sierung Ihrer For­derung im Wege der Zwangsvollstreckung weiter voran­getrieben werden kann. 

04

Forderungsbeitreibung

Nach Vorliegen des Voll­streckungs­titels wird hier zügig die weitere Be­ar­bei­tung, z.B. die Beauftragung eines Gerichts­vollziehers, Antrag auf Erlass eines Pfän­dungs- und Über­weis­ungs­be­schlusses usw. zur Rea­li­sierung Ihres An­spruchs ein­geleitet. Wir versuchen, Kontakt mit dem Schuld­ner, bzw. ins­besondere auch Dritt­schuldnern auf­zu­nehmen, um zur schnellen Beilegung der An­ge­le­gen­heit hin­zu­wirken. 

In vielen Fällen kann Ihre Forderung in diesem Stadium bereits vollständig, also inklusive aller Zinsen und Kosten, beigetrieben werden. 

05

Langzeitüberwachung

In manchen Fällen ist in den zuvor genannten vier Schritten bei den Schuldnern „nichts zu holen“. Das kann unter Umständen auf diverse Gründe zurückgeführt werden. Oft geraten Schuldner aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit o.Ä. in missliche Lage.

Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass eine konstante Überwachung und Verbindung zu den Schuldnern bestehen muss. So ist durchaus denkbar, dass sich die finanzielle Lage, gerade junger Schuldnern, kurzfristig verbessert/verändert und eine Realisierung der Forderung dann möglich ist. 

In enger Absprache mit unseren Auftraggebern behalten wir für Sie die Schuldner im Blick und sind bemüht, Ihre Forderung, wenn auch erst im Laufe der Zeit, realisieren zu können. 

06

 

Also, haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne zu weiteren Auskünften bereit. 
Möchten Sie ein persönliches Gespräch, kommen Sie vorbei oder wir kommen auch zu Ihnen. 
Stimmen Sie einen Termin einfach mit uns ab.

 

mail to: info@winkassowinter.de
tel: 07223 911577

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